Gegründet wurde unser Verein von und für die Versorgung von Menschen, die während des 2. Weltkrieges weitgehende Verletzungen und Schäden erlitten, welche eine dauerhafte Behinderung darstellte, also z.B. fehlende Gliedmaße, die sogenannten „Kriegsopfer“.
In Anerkennung der Leistungen, was die Erkämpfung dieser sozialen Rechte bedeutet, bleibt diese Abkürzung im Namen bestehen, mittlerweile ist der KOBV aber der größte Verein von und für Menschen mit Behinderungen jeglicher Art und Ursache. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Behinderungen mit einbezogen werden.
Auch chronisch kranke Menschen können eine Behinderung haben
Laut der Behindertenrechtskonvention zählen alle Menschen, die nicht gleich an der Gesellschaft teilnehmen können (Arbeit, Freizeit, Gastronomie) zu „Menschen mit Behinderungen“. Langfristige Beeinträchtigungen können z.B. durch chronische Erkrankungen, psychische Erkrankungen, kognitive Beeinträchtigungen, Neurodivergenz oder Teilleistungsschwächen etc. auftreten und zu einer Behinderung werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie als Mensch mit Behinderung zählen, lassen Sie sich gerne von uns beraten.
Definition Behinderung
Amtlicher Nachweis einer Behinderung
Informationen, wie und wo man sich amtlich dazu einstufen lassen kann, finden Sie auf der Seite „Nachweis einer Behinderung„. Wir erläutern und erklären die Unterschiede zwischen dem Behindertenpass, dem Status als „begünstigt Behinderte:r“, den Parkausweis, den Grad der Behinderung und die erhöhte Familienbeihilfe.