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Einstufung als „Mensch mit Behinderung“

Definition Behinderung

Laut der Behindertenrechtskonvention zählen alle Menschen, die nicht gleich an der Gesellschaft teilnehmen können (Arbeit, Freizeit, Gastronomie) zu „Menschen mit Behinderungen“. Langfristige Beeinträchtigungen können nicht nur durch Sinnesbehinderungen oder Mobilitätseinschränkungen bestehen, sondern z.B. auch durch chronische Erkrankungen, psychische Erkrankungen, kognitive Beeinträchtigungen, Neurodivergenz oder Teilleistungsschwächen etc. auftreten und zu einer Behinderung werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie zu dieser Personengruppe zählen, lassen Sie sich gerne von uns beraten.

„Menschen die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“

UN Behindertenrechtskonvention, Artikel 1(2)

Amtliche Nachweise einer Behinderung

Verschiedene Anträge

Was ist das?

Der Behindertenpass ist ein Lichtbildausweis und dient als Nachweis einer Behinderung (unabhängig von der Art der Behinderung).

Zusatzeintragungen: gewisse Vermerke auf der Rückseite des Behindertenpasses können Vergünstigungen zur Folge haben. Beispielsweise benötigt man für den Parkausweis die Zusatzeintragung: „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“

Voraussetzungen
  • ab 50% Grad der Behinderung
  • Menschen, die unter 50% Grad der Behinderung eingestuft werden, erhalten einen Bescheid. (siehe „Einstufung auf Grad der Behinderung“).
Was bringt der Behindertenpass?
  • Vergünstigungen: in vielen Kultureinrichtungen, Museen, Thermen oder Ähnlichem gibt es günstigeren Eintritt. Bei manchen Rabatten ist ein Behinderungsgrad von 70% gefordert oder eine Zusatzeintragung (z.B. Blindheit).
  • Achtung! Ein Behindertenpass bedeutet nicht, dass man automatisch einen Parkausweis erhält oder Kündigungsschutz in der Arbeit hat. Dafür sind eigene Anträge nötig.
Zuständige Stelle

Das Sozialministeriumservice ist jene Stelle, die den Behindertenpass ausstellt und die Untersuchungen durchführt.

Foto: (c) Sozialministerium

Was ist das?

Das ist eine Einstufung, um bestimmte Vorteile in der Arbeitswelt bekommen zu können.

Voraussetzungen
  • ab 50% Grad der Behinderung
  • Personen im erwerbsfähigen Alter, die prinzipiell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Was bringt dieser „Status“?
  • Kündigungsschutz:
    Grundsätzlich: eine Kündigung ist möglich, aber es benötigt ein eigenes Verfahren vor dem Behindertenausschuss.

    In einem neuen Job:
    Ein erhöhter Kündigungsschutz für eine begünstigt behinderte Person, die ein neues Dienstverhältnis beginnt, besteht erst nach 4 Jahren.

    Wenn Sie ein neues Arbeitsverhältnis beginnen und erst dann „in den Kreis der begünstigt Behinderten“ aufgenommen werden, kann der Kündigungsschutz schon ab dem 7. Monat des neuen Jobs (Ausnahme: Arbeitsunfall, Arbeitswechsel im Konzern) gelten.

    In einem bestehenden Job:
    Wenn Sie in einem bestehenden Arbeitsverhältnis (mehr als 6 Monate) sind und erst dann „in den Kreis“ aufgenommen werden, gilt der Kündigungsschutz ab Festellung der „Begünstigteneigenschaft“.

    Achtung! Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie in unserer Sozialrechtsabteilung nach!

  • Urlaub: es kann Zusatzurlaub geben, wenn dies im Kollektivvertrag, Vertrag oder Beamtendienstrecht so geregelt ist.
Zuständige Stelle

Das Sozialministeriumservice stellt fest, ob Sie in den „Kreis der begünstigt Behinderten“ aufgenommen werden.

Voraussetzung

Den Parkausweis bekommen Sie nur, wenn Sie einen Behindertenpass mit der Zusatzeintragung haben:

„Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“
ODER
„Blindheit“

Andernfalls müssen Sie den Behindertenpass zuerst beim Sozialministeriumservice beantragen und bei der Einstufung muss die Unzumutbarkeit festgestellt werden.

Was bedeutet das?

Es kann sein, dass bei der ärztlichen Untersuchung für einen der hier erwähnten Anträge ein Grad der Behinderung festgestellt wird, der unter 50% ist. Dann wird dies in einem Gutachten festgehalten.
Ab 25% GdB sind beispielsweise steuerliche Begünstigungen möglich.

Was ist das?

Finanzielle Unterstützung zusätzlich zur Familienbeihilfe.

Zuständige Stelle

Der Antrag muss beim Wohnsitzfinanzamt gestellt werden. Die Untersuchung findet dann im Sozialministeriumservice statt.

Keine automatischen Vorteile

Einen Behindertenpass zu haben, heißt nicht mehr Urlaub, Kündigungsschutz und gratis Parken!

Dafür braucht man unterschiedliche Anträge. Ein positiver Ausgang des Verfahrens bedeutet nicht, dass man Ansprüche auf Leistungen des jeweils anderen Bereiches erhält!