Barrierefreie Wahllokale, Briefwahl, Assistenzhunde und mobile Wahlkommissionen
„Nichts über uns, ohne uns!“ ist der internationale Ruf von Menschen mit Behinderungen für Mitsprache bei politischen Entscheidungen. Denn Betroffene wissen am besten, gegen welche Windmühlen tagtäglich gekämpft werden muss. Am 27. April wählt Wien den Gemeinderat und die Bezirksvertretungen. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, damit keine Entscheidungen für Menschen mit Behinderungen ohne sie getroffen werden.
Hilfe beim Wählen
Wenn Sie den Stimmzettel im Wahllokal nicht alleine ausfüllen können, dürfen Sie eine Person mitnehmen. Diese Person hilft Ihnen beim Wählen. Sie dürfen selbst entscheiden, wen Sie mitnehmen.
Barrierefreie Wahllokale in Wien
Fast alle Wahllokale in Wien sind barrierefrei. Das heißt, man kann sie leicht erreichen – auch mit Rollstuhl oder Gehhilfe. In jedem Wahllokal gibt es außerdem eine barrierefreie Wahlzelle.
Zwei Wochen vor der Wahl bekommen Sie eine „Amtliche Wahlinformation“. Dort steht, ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist.
Ist Ihr Wahllokal nicht barrierefrei?
Dann können Sie trotzdem wählen. Dafür brauchen Sie eine Wahlkarte. Mit der Wahlkarte können Sie:
- in jedem barrierefreien Wahlkarten-Wahllokal wählen,
- oder per Briefwahl abstimmen.
In jedem Wahlstandort gibt es mindestens ein barrierefreies Wahlkarten-Wahllokal.
Wichtig: Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, müssen Sie diese mitnehmen – auch in Ihrem eigenen Wahllokal. Ohne Wahlkarte dürfen Sie dann nicht wählen.
Was bedeutet „barrierefrei“?
Ein Wahllokal ist barrierefrei, wenn:
- man ohne Stufen hinein kann (z. B. mit Rampe oder Lift),
- die Türen leicht zu öffnen und mindestens 80 cm breit sind,
- Türschwellen nicht höher als 3 cm sind,
- vor der Tür genug Platz ist, um sie zu öffnen,
- ein nötiger Aufzug groß genug und leicht bedienbar ist.
Was ist eine barrierefreie Wahlzelle?
Diese Wahlzelle ist größer und hat eine Schreibfläche, unter die man mit einem Rollstuhl fahren kann.
Briefwahl – Wählen von zu Hause
Wenn Sie am 27. April 2025 nicht ins Wahllokal gehen können, dürfen Sie per Briefwahl abstimmen.
Sobald Sie die Wahlkarte bekommen, dürfen Sie damit wählen. Die Wahlkarte muss spätestens am 27. April 2025 um 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde sein – zum Beispiel:
- per Post (kostenlos),
- mit einer Botin oder einem Boten,
- oder persönlich abgegeben.
Sie können die Wahlkarte auch am Wahltag bis 17 Uhr in jedem Wahllokal oder bei der Bezirkswahlbehörde abgeben.
Mobile Wahlkommission – Wenn Sie nicht mobil sind
Können Sie wegen Krankheit, Alter oder anderen Gründen nicht ins Wahllokal gehen? Dann können Sie eine mobile Wahlkommission anfordern.
So geht’s:
- Wahlkarte beantragen,
- dabei auch um eine mobile Wahlkommission bitten.
Wenn Sie schon eine Wahlkarte haben und dann merken, dass Sie eine mobile Kommission brauchen, melden Sie sich beim Wahlreferat.
Die Kommission kommt am Wahltag zwischen 8 und 17 Uhr. Sie achtet auf Ihre Privatsphäre und hilft Ihnen, geheim zu wählen. Wenn Sie Ihre Telefonnummer angeben, sagt man Ihnen, wann die Kommission ungefähr kommt.
Blinde und sehbehinderte Personen
Sie dürfen Ihren Blindenführhund mit in die Wahlzelle nehmen.
In jedem Wahllokal gibt es Schablonen, die beim Ausfüllen helfen:
- Die Namen der Parteien sind fühlbar und in Brailleschrift.
- Für die Gemeinderatswahl sind die Stimmzettel quer.
- Für die Bezirksvertretung hochkant.
- Die Schablonen haben rechts oben eine abgeschrägte Ecke.
- Links sind Löcher, um die Parteien zu finden.
- Rechts sind Löcher für Vorzugsstimmen (Wunschkandidat*innen).
Auch für die Wahlkarte gibt es eine Schablone mit einem großen Loch zum Unterschreiben.
Wenn Sie per Briefwahl wählen, können Sie die Schablonen gleich mit der Wahlkarte mitbestellen. Oder Sie bestellen sie später beim Wahlreferat.
Mehr Informationen
Für weitere Fragen hilft Ihnen Ihr zuständiges Wahlreferat gerne weiter.
Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen der Stadt Wien: