Vor 35 Jahren hat Österreich die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben, seit Oktober 1992 ist sie in Kraft, und seit 2011 sind Kinderrechte in Österreich auch in der Verfassung verankert. Beide Texte legen fest, dass alle Kinder dieselben Rechte haben und dass Kinder mit Behinderungen besonderen Schutz brauchen. Darauf pocht auch die UN-Behindertenrechtskonvention.
So weit, so gut. Aber wie sieht es in der Realität aus? Kurz gesagt: Es könnte besser sein. Zentrale Kinderrechte, die in beiden UN-Konventionen sowie der österreichischen Verfassung festgelegt wurden, sind zum Teil noch immer nicht oder nur unzureichend umgesetzt.
Zum Internationalen Tag der Kinderrechte zeigen daher zahlreiche Organisationen auf, dass es nach wie vor zahlreiche Barrieren für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gibt. Es steht zu befürchten, dass der derzeitige rigorose Sparkurs auf Bundes- und Länderebene die Situation eher weiter verschlechtern als verbessern wird. Auch die Pläne einzelner Bundesländer, etwa zum Neu- bzw. Ausbau von Sonderschulen, verheißen nichts Gutes in Sachen Inklusion und Barrierefreiheit. Der KOBV – Der Behindertenverband hat bereits darauf hingewiesen, dass Sonderschulen der UN-Behindertenrechtskonvention widersprechen. Sie schaffen neue Barrieren, schüren Vorurteile und fördern systematische Ausgrenzung.
Aber nicht nur in den Schulen ist Inklusion ein Thema: Bei der diesjährigen Öffentlichen Sitzung des Unabhängigen Monitoringausschusses haben zahlreiche Menschen mit Behinderungen ihre Erfahrungen zum Thema „Aufwachsen mit Behinderungen“ geteilt. Die Ergebnisse sind ernüchternd: Zentrale Rechte werden noch immer wenig oder gar nicht beachtet. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind nach wie vor häufig Opfer von Mobbing, Vorurteilen und Gewalt, vor allem in der Schule, aber auch in ihrer Freizeit. Barrierefreie Freizeitangebote sind rar, Persönliche Assistenz ebenso. De facto werden die Kinder und Jugendlichen damit von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen.
Mangel an barrierefreier Kommunikation
Die barrierefreie Kommunikation ist ebenfalls ausbaufähig: Das beginnt bei einfacher Sprache und endet beim Einsatz von Gebärdensprache oder Audio-Beschreibungen.
„Das Fehlen einer einfachen, barrierefreien Sprache kann unter Umständen ein Verstoß gegen die Behinderten- und Kinderrechte sein“, betonte in diesem Zusammenhang Behindertenanwältin Christine Steger im Rahmen eines Fachgesprächs zu Leichter Sprache am Institut für Ehe und Familie in Wien, „wenn barrierefreie Kommunikation fehlt, wird Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen der Zugang zu Informationen verweigert.“ Das betrifft unter anderem auch den Bereich Gesundheit, wo entweder mit den Eltern oder Betreuungspersonen kommuniziert wird oder Beschwerden bzw. Fragen der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen nicht ernst genommen werden. Die Folge: Die medizinische Versorgung, die für Menschen mit Behinderungen ohnehin schon mit Hürden gespickt ist, wird noch schwieriger zugänglich.
Spardruck gefährdet Rechte von Kindern mit Behinderungen
Der derzeitige Sparkurs auf Bundes- und Länderebene stellt eine zusätzliche Gefahr für die Rechte von Kindern mit Behinderungen dar. Schon jetzt fehlen die notwendigen finanziellen Mittel beispielsweise im Bereich inklusive Bildung und Betreuung. Förderungen sind oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein, zusätzlich fehlt qualifiziertes Fachpersonal.
Fazit: Den Internationalen Tag der Kinderrechte wird es noch lange brauchen. Denn bis alle Kinderrechte umgesetzt sind, die in der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegt wurden, ist es noch ein weiter Weg. Darum hat der KOBV – Der Behindertenverband unter anderem einen Offenen Brief der Unicef unterzeichnet, der unter dem Titel „Vielfalt ist ein Kinderrecht“ für die Rechte benachteiligter Kinder eintritt.