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KOBV Redaktion

Der EU-Behindertenpass und der EU-Parkausweis

Europäischer Behindertenausweis und Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderungen

Erschienen in KOBV „Gemeinsam stärker“, Ausgabe 2/2024 Am 8.2.2024 erzielten der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament eine Einigung über den Vorschlag der Europäischen Kommission einer Richtlinie zur Einführung eines Europäischen Behindertenausweises und eines Europäischen Parkausweises für Menschen… Weiterlesen »Europäischer Behindertenausweis und Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderungen

Patient:innenmilliarde wäre für die notwendigen Verbesserungen des Gesundheitssystems in Österreich sehr wünschenswert

Leitartikel von Präsident Franz Groschan Laut Aussage der ehemaligen Sozialministerin in der ÖVP-FPÖ Regierung Frau Mag.ª Hartinger-Klein im parlamentarischen Untersuchungsausschuss am 10. April sei die mit der Reform der Sozialversicherungen im Jahr 2018 versprochene Patientenmilliarde in Wahrheit ein Marketinggag gewesen,… Weiterlesen »Patient:innenmilliarde wäre für die notwendigen Verbesserungen des Gesundheitssystems in Österreich sehr wünschenswert

Auszeit vom Pflegealltag

Wir bieten pflegenden Angehörigen gemeinsam mit ihrem pflegebedürftigen Familienmitglied, insbesondere auch demenziell erkrankten Personen, eine Auszeit vom Pflegealltag. Im Schloss Freiland im Traisental stehen Erholung und Entspannung in familiärer Umgebung im Vordergrund.

Barrierefreiheit im Wohnbau

Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Leider sind aber die Länderbestimmungen zu unterschiedlich und sehen zu wenige verpflichtende Vorgaben für Barrierefreiheit vor.

Trafik Informations-Veranstaltung ein voller Erfolg

Eine Trafik eröffnen zu können, bedeutet für viele Menschen mit Behinderungen den ersten und entscheidenden Schritt in eine unabhängige und selbstbestimmte Zukunft. Jährlich vergibt die MVG etwa 100 dieser Geschäfte speziell an Personen aus dem Kreis der „begünstigt Behinderten“.