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Barrierefreiheit im Wohnbau

Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Leider sind aber die Länderbestimmungen zu unterschiedlich und sehen zu wenige verpflichtende Vorgaben für Barrierefreiheit vor. Deshalb mangelt es häufig insbesondere im Wohnbereich an ausreichend zugänglichen Häusern und Wohnungen. Oft sind es aber nur kleine Veränderungen oder Dinge, die man berücksichtigen muss, um Barrierefreiheit herzustellen. Eine Tür, die sich einfach öffnen lässt, ein breiter Eingang, taktile Aufschriften. Vor allem der stufenlose Zugang, statt den erlaubten 2cm Türanschlag (eine Stufe am Boden), sollte verpflichtend sein denn längst gibt es Nullschwellen Optionen.

Keine (erwähnenswerten) Mehrkosten

Häufig beklagen Bauträger den Kostenanstieg und die vermeintlich „zu hohen Anforderungen“ der Barrierefreiheit. Das stimmt aber nicht, denn Barrierefreiheit, die von vornherein mitgeplant wird, führt zu keinen erheblichen Mehrkosten. Laut einer Studie des Deutschen Städte- und Gemeindebund belaufen die Mehrkosten bei sorgfältiger Planung auf nur 0,35% – 0,83% der Gesamtkosten.

Bei einem anderen Modell belaufen sich die Mehrkosten auf 1600€, was 1,26% der reinen Baukosten pro Quadratmeter Wohnfläche betrifft. Es wird schon lange darauf hingewiesen (z.B. im Standard), dass Barrierefreiheit die MIT-geplant wird zu kaum Mehrkosten führt. Beim Beispiel der Nullschwelle (schwellenfreier Türübergang) wird das noch deutlicher:

„Wenn nun ein Immobilienkäufer z.B. für durchschnittlich 300.000€ eine Geschosswohnung erwirbt, ist ein zusätzlicher Betrag von maximal 0,12 % der gesamten Bausumme für diesen Kunden mit großer Wahrscheinlichkeit kaum spürbar.“

Frau Nullschwelle

Teuer wird es dann, wenn bestehende Wohnungen oder Häuser im Nachhinein barrierefrei gemacht werden müssen.

Barrierefreiheit beim Bauen mitdenken

Wichtig wäre, dass die baulichen Vorgaben, wie z.B. Türbreite oder die Zugänglichkeit mit Personenaufzug, schon beim Bau (planen) von neuen Wohnungen und Wohnhäusern Barrierefreiheit berücksichtigen. Die verpflichtende Beiziehung eines/einer Sachverständigen für Barrierefreiheit im Baubewilligungsverfahren wäre außerdem ein wichtiger Punkt um Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken.

Spezielle Anforderungen, wie z.B. Haltegriffe im Sanitärbereich müssen nicht in allen Wohnungen vorhanden sein, es wäre jedoch sinnvoll die Unterkonstruktion für die Haltegriffe schon bei der Planung zu berücksichtigen.

Bei alten Wohnungen ist es vielfach nicht möglich, diese komplett barrierefrei zu sanieren, in diesen Fällen sollte betroffenen Personen eine Übersiedelung in eine neue (barrierefreie) Wohnung (unkompliziert und leistbar) ermöglicht werden.

Die Notwendigkeit, eine barrierefreie Wohnung zu haben, kann auch erst bei fortgeschrittenem Alter oder nach einem Unfall auftreten.

Barrierefreiheit nützt allen

Barrierefreiheit hilft allen Menschen, nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch z.B. Eltern mit kleinen Kindern im Kinderwagen oder beim Tragen schwerer Einkäufe. Auch bei einem Umzug ist ein Lift für alle sehr relevant, ebenso bei akuten Verletzungen. Rettungsleute stehen oft vor großen Herausforderungen in nicht barrierefreien Häusern Personen durch enge Stiegenhäuser (liegend) zu transportieren, sei es im Akut Fall oder bei gebrochenen Gliedmaßen.

Auch chronisch kranke Menschen mit Schmerzen und Mobilitätseinschränkungen in allen Altersklassen, wie beispielsweise bei Multipler Sklerose oder dem rheumatischen Formenkreis, benötigen Barrierefreiheit. Das betrifft sowohl den Aufzug, als auch automatische Türöffner, oder leichte Türen usw. Schließlich hilft eine barrierefreie Wohnung/Wohnhaus auch regulär beim Wäsche tragen (Waschraum), Staubsaugen und auch bei sonstigen Haushaltstätigkeiten profitieren alle von Barrierefreiheitsstandards.

Im Lehrplan einbauen – für nachkommende Generationen

Schließlich sollte Barrierefreiheit von Anfang an in den Lehrplänen der entsprechenden Studien und Ausbildungen, wie Architektur, Städteplanung, Bauingenieurwesen etc. enthalten sein. Nur so können nachkommende Generationen Barrierefreiheit mitdenken, statt mühsam „nachzurüsten“.
Um das auch zu vereinfachen, sollten die Vorgaben der Barrierefreiheit österreichweit einheitlich geregelt werden, was durch die verbindliche Anerkennung der Normen für Barrierefreiheit in allen Bauordnungen möglich wäre.