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Behindertenanwältin Steger fordert mehr Tempo bei Gleichstellung

Tätigkeitsbericht 2024 der Behindertenanwältin zeigt Rekordzahlen und dringenden Handlungsbedarf 

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, hat am Dienstag ihren Tätigkeitsbericht 2024 vorgelegt. Der Bericht macht deutlich, dass Menschen mit Behinderungen in Österreich weiterhin mit erheblichen Benachteiligungen konfrontiert sind. Gleichzeitig zeigt er einen neuen Höchststand bei Anfragen und Schlichtungsverfahren.

Im Jahr 2024 gingen 1.709 Anfragen an die Behindertenanwaltschaft ein, ein Plus von 23 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem wurden 425 Schlichtungsverfahren durchgeführt, 53 davon direkt vom Büro der Behindertenanwältin begleitet. Neue Regionalbüros in Graz und Salzburg sollen den Zugang zur Beratung verbessern. „Die Zahlen sind ein deutliches Signal: Diskriminierungen sind kein Randthema, sondern betreffen den Alltag tausender Menschen mit Behinderungen“, erklärte Steger bei der Präsentation.

Trotz Fortschritten, wie der Novelle des Bundes-Behindertengesetzes im Juli 2024, bleiben laut Bericht große Lücken bestehen. Persönliche Assistenz sei zwar im Arbeitsleben einheitlich geregelt, im Freizeit- und Bildungsbereich aber je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Dies schränke die Selbstbestimmung massiv ein. Auch die mangelnde Barrierefreiheit in Gebäuden, Verkehr und digitalen Angeboten sei weiterhin ein gravierendes Problem. Zudem fehle es am gesellschaftlichen Bewusstsein: Diskriminierungen würden oft nicht erkannt oder gemeldet.

Steger fordert daher bundeseinheitliche Regelungen für Persönliche Assistenz, mehr Bekanntheit und Ressourcen für Schlichtungs- und Antidiskriminierungsstellen sowie verpflichtende Sensibilisierungstrainings in Verwaltung, Schulen und Unternehmen. Auch die konsequente Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes ab Mai 2025 sei entscheidend, insbesondere bei Webseiten, Apps und Online-Handel.

„Wir brauchen ein Ende der föderalen Flickenteppiche und ein klares politisches Bekenntnis. Barrierefreiheit und Teilhabe sind kein Luxus, sondern ein Grundrecht“, so Steger.

Der Tätigkeitsbericht 2024 ist online abrufbar auf der Website der Behindertenanwaltschaft:

https://www.behindertenanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/dokumente/Stellungnahmen_ab_1.1.25/Taetigkeitsbericht_2024.pdf