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Europäischer Behindertenausweis und Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderungen

Erschienen in KOBV „Gemeinsam stärker“, Ausgabe 2/2024

Am 8.2.2024 erzielten der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament eine Einigung über den Vorschlag der Europäischen Kommission einer Richtlinie zur Einführung eines Europäischen Behindertenausweises und eines Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen.

Der EU-Behindertenausweis wird von den zuständigen nationalen Behörden ausgestellt und in der gesamten EU als Nachweis für eine Behinderung anerkannt werden. Er soll den Karteninhaber:innen den gleichen Zugang zu Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen in der EU gewähren. Diese besonderen Bedingungen betreffen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen und den Besuch von Museen und Freizeitzentren und vieles mehr. Der Europäische Ausweis wird die nationalen Behindertenausweise ergänzen, die weiterhin von den nationalen Behörden auf der Grundlage der nationalen Kriterien vergeben werden. Der Ausweis wird sowohl in physischer als auch in digitaler Form angeboten werden. Die Mitgliedstaaten werden zweisprachige Ausweise, sowohl auf Englisch als auch in ihren Landessprachen, ausstellen können. Die Ausweise können auch im Interesse der Fälschungssicherheit mit einem QR-Code versehen werden.

Der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen wird die nationalen Parkausweise ersetzen, die derzeit auf Grund der in den EU-Ländern geltenden unterschiedlichen Formate nicht immer EU-weit anerkannt werden. Der neue Ausweis soll die Nutzung von Parkplätzen und Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen in allen EU-Ländern vorbehalten sind, garantieren. Er wird von den Mitgliedstaaten in physischer Form ausgestellt. Es besteht jedoch auch die Option, den Ausweis freiwillig in digitaler Form anzubieten.

Wann wird es die Ausweise geben?

Zur Fertigstellung des Textes der Richtlinie werden die Arbeiten auf fachlicher Ebene fortgesetzt. Die Richtlinie muss dann vom Rat und dem Parlament förmlich angenommen werden. Ab Wirksamkeit der Richtlinie werden die EU-Mitgliedstaaten für die Anpassung ihrer nationalen Gesetzgebung 2,5 Jahre und für die Anwendung der Richtlinie 3,5 Jahre Zeit haben.  Es wird somit noch eine Zeit lang dauern, bis es die EU-Ausweise tatsächlich gibt. Wichtig war jedoch, dass eine entsprechende Einigung noch vor der EU-Wahl erzielt werden konnte.