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Menschen mit Behinderung im NÖ Landesdienst

Rund 1.900 Menschen mit Behinderung im Landesdienst

Am 8. Mai 2025 fand im Landtagsschiff eine Veranstaltung für Führungskräfte zum Thema „Menschen mit Behinderung im NÖ Landesdienst“ statt. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner betonte die besondere Verantwortung des Landesdienstes gegenüber Menschen mit Behinderungen: „Eine Verantwortung, sie vor allem im Arbeitsprozess, in der Arbeitswelt zu integrieren. Und wer, wenn nicht wir, kann hier Vorbild sein. Denn wir haben mehr als 1.900 Menschen mit Behinderung bei uns im Landesdienst. Weil sie sehr gute Arbeit leisten und wir auf diese Kompetenz, auf diese Arbeit nicht verzichten wollen.“ Die Landeshauptfrau bedankte sich weiters bei Zentralbehindertenvertrauensperson Andreas Mühlbauer: „Ein herzliches und großes Dankeschön. Du bist einer, der sehr viel Kompetenz hat, der sich immer wieder einbringt. Du bist ein toller Interessenvertreter für die behinderten Menschen, dein Wort hat Gewicht.“

Zwei Frauen und drei Männer posieren vor einer Land-Niederösterreich Leinwand. Der Herr in der Mitte sitzt im Rollstuhl, die anderen stehen.
Verena Krammer, Leiterin der Abteilung Personalmanagement, Landesamtsdirektor Werner Trock, Zentralbehindertenvertrauensperson Andreas Mühlbauer, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und LPV-Obmann Hans Zöhling bei der Veranstaltung zum Thema „Menschen mit Behinderung im NÖ Landesdienst“ (v.l.n.r.).

Zentralbehindertenvertrauensperson Andreas Mühlbauer, der diese Funktion seit rund 20 Jahren ausübt, blickte auf seine langjährige Tätigkeit zurück und sprach den Behindertenvertrauenspersonen im Landesdienst seinen Dank aus: „Die Basis bilden immer natürlich die einzelnen Behindertenvertrauenspersonen und Stellvertreter auf den Dienststellen. Sie sind die wichtigen Schlüsselstrukturen auf der Basis, weil ich kann nicht auf jeder Dienststelle im Land sitzen.“ Zudem bedankte sich Mühlbauer für die Umsetzung der Bürogemeinschaft in der Personalvertretung: „Das ist für mich das Bekenntnis einer inklusiven Personalvertretung.“

Franz Mayer ist einer von über 1.937 Menschen mit Behinderung, die im NÖ Landesdienst tätig sind. Jährlich wird hier die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an zu beschäftigenden Menschen mit Behinderung überschritten – alleine im Dezember 2024 habe das Land 24 Prozent mehr begünstig Behinderte beschäftigt. Franz Mayer referierte seitens des Bedienstetenschutzes zum Thema „Was können Mitarbeiter mit Behinderung leisten?“. Über die Evakuierung und ein Rettungskonzept für Menschen mit Behinderungen sprachen abschließend Erich Schilcher und Fabian Zeller von der Betriebsfeuerwehr.

Bedauerlicher Schönheitsfehler

Trotz dieser positiven Darstellung gibt es Aspekte, die einer kritischen Betrachtung bedürfen. Das Niederösterreichische Landes-Bedienstetengesetz (§ 87 Abs. 1 Z 5 NÖ LBG) sieht vor, dass das Dienstverhältnis von Vertragsbediensteten endet, wenn eine Dienstverhinderung wegen Krankheit oder Unfall ein Jahr dauert, sofern nicht vorher eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses vereinbart wurde. Bei einer Dienstzeit von mindestens zehn Jahren endet das Dienstverhältnis nach Ablauf der einjährigen Dienstverhinderung nur, wenn ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung zuerkannt wurde.

Der KOBV kritisiert diese Regelung seit über einem Jahrzehnt, da sie Menschen mit Behinderung, die längere Krankenstände benötigen, benachteiligt. Eine solche Praxis steht im Widerspruch zu den Prinzipien der Inklusion und Gleichbehandlung.

Fazit

Die Bemühungen des Landes Niederösterreich in der Inklusion von Menschen mit Behinderung sind anerkennenswert. Gleichzeitig müssen bestehende gesetzliche Regelungen, die potenziell diskriminierend wirken, überdacht und angepasst werden. Der KOBV – Der Behindertenverband steht als Partner bereit, um gemeinsam mit der Landesregierung an einer inklusiveren und gerechteren Arbeitswelt zu arbeiten.