Leitartikel von Präsident Franz Groschan
Laut Aussage der ehemaligen Sozialministerin in der ÖVP-FPÖ Regierung Frau Mag.ª Hartinger-Klein im parlamentarischen Untersuchungsausschuss am 10. April sei die mit der Reform der Sozialversicherungen im Jahr 2018 versprochene Patientenmilliarde in Wahrheit ein Marketinggag gewesen, der von der Kommunikationsabteilung des Bundeskanzleramtes erdacht wurde. Nichts Neues für uns! Wir hatten nichts Anderes erwartet und auch bereits in unserer Stellungnahme zum damaligen Gesetzesentwurf der Sozialversicherungsreform darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten der Verwaltungsreform nicht zu den gewünschten Einsparungen im Verwaltungsbereich führen werden. Laut einem Bericht des Rechnungshofs aus dem Jahr 2022 hat die Reform tatsächlich 215 Mio. Euro gekostet, statt die versprochenen Einsparungen von einer Milliarde für Patient:innen zu bringen.
Die Aussage des damaligen Ministerrates zur Notwendigkeit der Sozialversicherungsreform vom 23.5.2018 „Die Sicherung und der weitere Ausbau unseres hochwertigen Gesundheitssystems erfordern Initiativen, die den Bedarf und die Bedürfnisse der Patienten, die Qualität der Versorgung sowie die Effizienz und Effektivität der Verwaltung in den Mittelpunkt des Handelns stellen.“ ist weiterhin höchst aktuell. Trotz einiger von der aktuellen Bundesregierung umgesetzter Reformen des Gesundheitswesens sind viele offene Baustellen im österreichischen Gesundheitssystem vorhanden. So sind zahlreiche Leistungen keine Pflichtleistungen und können von den Betroffenen auf Grund nicht leistbarer Selbstbehalte nicht in Anspruch genommen werden. Engpässe im Gesundheitssystem und damit verbundene Wartezeiten auf notwendige Untersuchungen und Operationen drängen die Versicherten dazu, Privatleistungen in Anspruch zu nehmen, wobei einkommensschwache Menschen die dafür notwendigen Mittel nicht aufbringen können und ihnen die notwendige medizinische Versorgung vielfach verwehrt bleibt. Dieser sehr bedenklichen Entwicklung in Richtung Zweiklassenmedizin ist vehement entgegen zu wirken und die Finanzierbarkeit des österreichischen Gesundheitssystems sowie die Beibehaltung des Systems der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung sind langfristig sicherzustellen.
Weitere KOBV-Forderungen in diesem Zusammenhang sind unter anderem die Schaffung eines Rechtsanspruches auf Maßnahmen der umfassenden Rehabilitation und die bestmögliche Versorgung mit Hilfsmitteln, die frühzeitige Klärung des individuellen Rehabilitationsbedarfs und das zeitgerechte Einsetzen der erforderlichen Maßnahmen, die Verstärkung der Maßnahmen der Prävention und der Ausbau der flächendeckenden und barrierefrei zugänglichen medizinischen Versorgung.
Im Rahmen der zu Beginn erwähnten Sozialversicherungsreform wurden auch die Beiräte in den Sozialversicherungsträgern abgeschafft und damit die Vertreter:innen von Menschen mit Behinderungen und Senior:innenvertreter:innen von einer Mitentscheidung im Rahmen der Selbstverwaltung ausgeschlossen. Die Beiräte hatten mit ihrem Expert:innenwissen und ihren Erfahrungen aus der Praxis einen wesentlichen Beitrag für die von ihnen vertretenen Gruppen geleistet und sichergestellt, dass deren Anliegen bei den Entscheidungen der Sozialversicherungsträger auch gewahrt wurden. Eine Expertise, die deutlich spürbar in vielen Entscheidungen der Sozialversicherungsträger heute fehlt. Wichtig wäre es daher, diese Maßnahme rückgängig zu machen, um die Bedürfnisse der Versicherten wieder näher an die Entscheidungsträger heranzubringen.